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Bahnschwellen

Eisenbahnschienen

Die aufgrund ihrer langen Lebensdauer sehr beliebte Wiederverwendung von ausgedienten, mit Teeröl behandelten, kreosothaltigen Bahnschwellen und Leitungsmasten für bauliche Anlagen aller Art stellt ein großes Problemfeld dar. Dabei dürfen Bahnschwellen und Leitungsmasten auf Privatgrundstücken weder für bauliche Anlagen verwendet, noch gelagert und vor allem nicht als Heizmaterial verschnitten und verbrannt werden. Wegen ihrer Imprägnierung sind diese Materialien als gefährlicher Abfall deklariert. Die Teeröle enthalten u.a. höhere Konzentrationen an Benzo(a)pyren, ein polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff, dessen krebserzeugende Wirkung bei bloßem Hautkontakt erwiesen ist.

Die Verwendung von kreosothaltigen Materialien ist für folgende Anwendungen verboten (Inverkehrsetzungsverbot!):

  • innerhalb von Gebäuden, unabhängig von der Zweckbestimmung dieser Gebäude (Wohnung, Arbeit, Freizeitgestaltung)

  • für die Anfertigung, Verwendung und Wiederaufbereitung von Behältern für lebende Pflanzen, Verpackungen, die mit Roh-, Zwischen- und/oder Enderzeugnissen für die menschliche und/oder tierische Ernährung in Berührung kommen, sowie anderem Material, das die vorgenannten Erzeugnisse kontaminieren kann

  • auf Spielplätzen und anderen Orten im Freien (zB in Parkanlagen oder in Gärten), die der Freizeitgestaltung und der Erholung dienen, bei denen die Gefahr besteht, dass das Holz mit der Haut in Berührung kommt

  • bei Spielzeugen

  • zur Anfertigung von Gartenmobiliar (zB Picknicktischen)

siehe Anhang § 17 ChemVerbotsverordnung

Weitere Infos:

31. Juli 2010
GF Mag. Fridolin Maier
Steiermärkische Berg- und Naturwacht