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Bundesförderungen für erneuerbare Energien 2016


Foto: pixabay

Photovoltaikanlagen werden bis 5 kWp mit max. 275 €/kWp (Aufdach-/Freiflächenanlagen) bzw. max. 375 €/kWp (gebäudeintegrierte Anlagen) gefördert. Landwirte können auch über ein eigenes Programm einreichen: Hier werden Anlagen von 5 bis 30 kWp zum selben Fördersatz unterstützt.

Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung werden ab einer Fläche von 4 m² mit max. 750 € gefördert. Solaranlagen mit Heizungsunterstützung und einer Fläche von mind. 15 m² werden mit max. 1.500 € gefördert. Das Wohnhaus muss älter als 15 Jahre alt sein. Auch Pellets- und Hackschnitzelheizungen werden gefördert: Der Umstieg von einer Öl-/Kohle-/Gas-Heizung wird mit max. 2.000 € gefördert, der Umstieg von einer mind. 15 Jahre alten Holzheizung mit max. 800 €.

Die Einreichung für alle Bundesförderungen erfolgt online auf www.klimafonds.gv.at. Eine Kombination mit den Direktförderungen vom Land Steiermark ist möglich. Einzige Ausnahme: Bei Photovoltaikanlagen kann nur jene Leistung zur Förderung beim Bund eingereicht werden, welche nicht vom Land oder der Gemeinde gefördert wurde. Gerne steht die Lokale Energieagentur – LEA für weitere Fragen unter office(at)lea.at bzw. unter der Telefonnummer 03152/8575-500 zur Verfügung.