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... ein Ort der Sicherheit, der Freude und des Lernens

Was ist ein Hort?

„Horte sind Einrichtungen für schulpflichtige Kinder außerhalb der Unterrichtszeit und ohne organisatorischen Zusammenhang mit der Schule.” (Stmk. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz §3/1/c.)
Horte sind Erziehungseinrichtungen mit einem ganzheitlichen Bildungsauftrag, d.h. die Aufgabe des Hortes ist es, die Erziehung durch die Familie und durch die Schule zu unterstützen und zu ergänzen. Dort haben die Kinder die Möglichkeit:
• Mittag zu essen
• ihre Aufgaben und die mit der Schule verbundenen Pflichten zu erledigen (Lernwörter, Lesetagebücher etc.)
• ihren Bedürfnissen und Interessen nachzugehen
• sowie Freundschaften zu schließen und den Umgang mit anderen Menschen – vor allem mit Gleichaltrigen – zu pflegen.

Was sind die Aufgaben eines Hortes?
• Der Hort hat Bildungs- und Erziehungsauftrag
• Die Basis für die Hortarbeit sind die Auf gaben, die der Gesetzgeber beschreibt.

Er soll:
• Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen.
• die Kinder beim Erledigen der Hausaufgaben und anderer schulischer Pflichten unterstützen. Der Hort darf aber nicht als verlängerter Arm der Schule gesehen werden, d. h. die Hausaufgaben dürfen nicht zum Mittelpunkt der Hortarbeit gemacht werden.
• Kindern unterschiedliche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten.
• Partizipation fördern (Kinder sollen ihr Leben im Hort mitgestalten dürfen und selbst entscheiden dürfen, wie sie ihre Freizeit verbringen möchten).
• Horte sollen Orte für Kinder sein, in denen sie sich wohl fühlen und Orte, wo sie gerne sind.

Aufnahmekriterien:
Im Hort Übelbach werden Kinder ab der ersten Klasse Volksschule bis 14 Jahren aufgenommen. Kinder mit Hauptwohnsitz in Übelbach werden bevorzugt, wobei auch Kinder von den umliegenden Gemeinden, falls es freie Plätze gibt, aufgenommen werden.

Öffnungszeiten:
Im Anschluss an die Schule von 11:30 bis 17.30 Uhr.
An schulfreien Tagen öffnet der Hort für die Kinder schon am Vormittag, jeweils nach Absprache mit den Eltern.

Kosten:
Der Beitrag für die Unterbringung im Hort wird 10 Mal eingehoben:
Beitrag von 11.30 bis 17.30 Uhr:  EURO   160,00/Monat für Kinder, die in der Gemeinde Übelbach wohnhaft sind

Beitrag von 11.30 bis 17.30 Uhr:  EURO   182,00/Monat für Kinder aus auswärtigen Gemeinden


Materialbeitrag:                              EURO       5,50 /Monat 

Maximale Gruppengröße:
Die maximale Gruppengröße im Hort beträgt 20 Kinder.

Mittagessen:
Wird im Kindergarten und Hort portionsweise abgerechnet und kostet EURO 4,10 pro Portion.

Adresse

Gleinalmstraße 120a
8124 Übelbach
Leitungsbüro: 03125/30333
Kinderkrippe: 0664/8570292
Kindergarten: 0664/8570291
Alterserweiterte Gruppe: 0664/88903439
Hort: 0664/8570293
kindergarten(at)ktu.cc