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Urlaubsaktion für hochgradig sehbehinderte und blinde Personen


Hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen können sich um einen kostenlosen dreiwöchigen Urlaub (Aktion gilt für Unterkunft und Mahlzeiten) bewerben, wenn ihre Lebenssituation beiliegender Richtlinie entspricht. 

Der Antrag und die Beilagen müssten bis spätestens Karfreitag, 18. April 2014, in der Abteilung 11 Soziales, Hofgasse 12, 8010 Graz eingelangt sein, damit der/die AntragstellerIn in die Liste der 25 TeilnehmerInnen aufgenommen werden kann. Die Mailadresse lautet sozialservicestelle(at)stmk.gv.at, Antrag und Beilagen können als Scan beigelegt werden. Über die letztliche Teilnahme werden die BewerberInnen direkt informiert.

Nähere Informationen und die nötigen Formulare finden Sie hier >>

Für eventuelle Fragen ist die abwickelnde Sozialservicestelle unter der kostenlosen Sozialtelefonnummer 0800-20 10 10 tagsüber zu erreichen.