Rund um's Tier
chippflicht für hunde
Bereits im Jahr 2008 wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden im Tierschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben. Nachdem nun die Übergangszeit abgelaufen ist, müssen ab 1.1.2010 alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein.
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Silberwürfel, April 2010
Dr. Ursula Fötschl
unbekanntes wesen "hund"
Hundeerziehung fängt bei der Auswahl der Hunderasse an. Eine jede Hunderasse wurde aufgrund ihres Gebrauchs meist jahrhundertelang auf bestimmte Eigenschaften selektiert!
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Silberwürfel, April 2010
stoppt tierquälerei
Seit dem Jahre 2006 kam es auf einer Weide in Guggenbach, Gemeinde Übelbach, immer wieder zu unerklärlichen Verletzungen an Schafen. Einige der Tiere mussten notgeschlachtet werden. Vermutlich in der Nacht zum 21.12.2008 wurden einem Pferd im Stallgebäude des Anwesens "Moderer" in Guggenbach zwei Stichverletzungen zugefügt. Das Tier bekam eine Blutvergiftung und musste vom Tierarzt eingeschläfert werden. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
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Silberwürfel, April 2009
kennzeichnungspflicht für hunde
Mit 30. Juni 2008 ist durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes die Kennzeichnungspflicht für Hunde in Kraft getreten. Durch die Kennzeichnung mit einem Mikrochip soll es erleichtert werden, entlaufene oder ausgesetzte Hunde ihrem Halter zuordnen zu können.
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Silberwürfel, Oktober 2008
hundekot-sackerlspender
Der beste Freund des Menschen hat auch seine Bedürfnisse. Damit sich Hundebesitzer und Nichthundebesitzer auch in Zukunft gut vertragen, gehört das Hundstrümmerl in ein Sackerl, und das Sackerl in den Mistkübel! Deshalb hat die Marktgemeinde Übelbach drei Hundstrümmerlsackerlspender aufgestellt.
Silberwürfel, Juni 2008
katzenkastration
Bereits im Jahr 2006 wurde auf Initiative der Steiermärkischen Tierärztekammer ein Projekt für die Kastration von herrenlosen Katzen und Katern ins Leben gerufen, an dem sich Tierärzte, Gemeinden und das Land Steiermark beteiligen.
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Silberwürfel, März 2008
ortspolizeiliche verordnung
Der Gemeinderat hat gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten eine ortspolizeiliche Verordnung beschlossen.
Anlass der Verordnung sind massive Beschwerden aus der Bevölkerung über Verunreinigungen von Straßen und Plätzen mit Hundekot. Die Verordnung weist Folgendes auf:
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Hundeverbot am Pastnerteich
Hunde, sicher treue Begleiter der Menschen, brauchen ihren Auslauf. Unverständlich ist aber, wieso dies gerade auf den Sport- und Liegeflächen rund um den Pastnerteich geschieht.
Vermehrt müssen "Hundstrümmerl" entfernt werden, oder sie fliegen den Außendienstmitarbeitern beim Mähen um die Ohren. Deshalb wird ab sofot rund um den Pastnerteich und die Sport- und Spielflächen im gesamten Gemeindegebiet ein absolutes Hundeverbot verordnet.
Silberwürfel, Oktober 2007

















