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Franz Gosch informiert

GRATIS PENSIONSVERSICHERUNG 
FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Jetzt sind pflegende Angehörige sozial besser abgesichert!

Unentgeltliche Pflegearbeiten daheim sind in der Sozialversicherung mit 1. August 2009 deutlich aufgewertet worden. Erwerbstätige können sich mit sozialer Absicherung pflegebedürftigen Angehörigen und auch Lebenspartnern widmen.

Alle Personen, die einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 3 in der häuslichen Umgebung pflegen, können sich rückwirkend ab 1. August 2009 zeitlich unbegrenzt und beitragsfrei in der Pensionsversicherung versichern. Davon profitieren jetzt nicht nur Ehegatten und Kinder, sondern auch verwandte bzw. verschwägerte Personen des zu Pflegenden bis zum vierten Verwandtschaftsgrad. Auch Wahl-, Stief- oder Pflegekinder bzw. Eltern und nicht verwandte Personen, die in Hausgemeinschaften leben, und den Haushalt unentgeltlich führen, können sich kostenlos versichern. Damit werden die großartigen Leistungen, welche die pflegenden Angehörigen erbringen, auch seitens des Staates entsprechend gewürdigt.

Die Pensionsversicherungsbeiträge werden nun bereits ab Pflegestufe 3 vom Bund zur Gänze übernommen, wenn die Arbeitskraft der Pflegeperson voll beansprucht wird. Auch die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung (hauptversichert ist der/die zu Pflegende) wird auf pflegende Angehörige ab Pflegestufe 3 ausgedehnt. Bisher war die beitragsfreie Pensionsversicherung von pflegenden Angehörigen erst ab der Pflegestufe 5 möglich, darüber hinaus zeitlich auf maximal vier Jahre befristet.

Wer wegen Pflegeaufgaben völlig aus dem Beruf ausscheidet bzw. bereits ausgeschieden ist, gleich ob Selbständiger oder Unselbständiger, für den trägt der Bund auf Antrag die Pensionsbeiträge zur Weiterversicherung unbefristet, in der Höhe der bisherigen Bemessungsgrundlage. Falls jemand seine Berufsarbeit wegen eines Pflegefalles reduziert hat, kann er bei seiner Pensionsversicherung einen staatlichen Beitrag aufs Pensionskonto beantragen. Er beträgt wie bei Kindererziehungszeiten pro Monat 340,40 EURO. Das bringt für die Pension bis zu monatlich 22,80 EURO Pensionserhöhung pro geleistetes Pflegejahr.

Weitere Details finden Sie unter:

Pensionsversicherung:
http://www.pensionsversicherung.at
Info:
http://www.pensionsversicherung.at/mediaDB/14%20-%20Freiwillige%20Versicherung.pdf
Zum Formular:
https://www.sozialversicherung.at/pvaforms/f28/Versicherter

September 2009

Franz Gosch