Der Bereich Familienhärteausgleich wurde im Jahr 2009 in das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingegliedert und erbringt seit 1984 finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien in Not. Seit 2002 ist dieser Bereich in zwei Aufgabengebiete geteilt:
Familienhärteausgleich
Einmalige Zuwendungen an Familien, welche durch ein besonderes Ereignis (Schicksalsschläge, wie zB Todesfall, Krankheit, Behinderung, Naturereignis/Hochwasser, Gewalt und Ähnliches) in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung ist der Bezug von Familienbeihilfe und - mit einigen Ausnahmen - der Besitz der Österreichischen bzw. EU-Staatsbürgerschaft.
Familienhospizkarenz-Härteausgleich
Monatliche Zuwendungen an Personen, welche durch die Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung oder Pflege eines schwerst erkrankten Kindes) den in den Richtlinien festgelegten Einkommensgrenzwert unterschreiten.
Ein Ansuchen wäre zu stellen an:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Abteilung II/4, Familienhärteausgleich
Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien
Tel. Auskünfte: (01) 71100-0
(die Durchwahl Ihrer Referentin ist auf der Homepage ersichtlich)
gebührenfrei auch über das Familienservice
(0800 240 262 / Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 8-12 Uhr) möglich
Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen einzusenden.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.bmwfj.gv.at.



