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Ambrosie -
ein Allergieauslöser
Die Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), u.a. auch Ambrosie, Aufrechtes Traubenkraut und Ragweed genannt, kann beim Menschen durch den Pollen oder bei Hautkontakt heftige Allergien auslösen und entwickelt sich zunehmend zu einem Problemunkraut (schwierige Bekämpfung in bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen, Ertragsminderung).
Die bevorzugten Lebensräume sind offene Bodenflächen wie zB Straßenbankette, Wegränder, Ruderalflächen (Erd- und Schutthalden, Baugebiete, Mülldeponien), Industriegelände, öffentliche (Grün)flächen, Hausgärten, Vogelfutterplätze (Ursache: mit Ambrosiasamen verunreinigtes Vogelfutter) und Äcker.
Warum stellt die Ambrosie eine Gesundheitsgefahr dar?
Ambrosiapollen gehören zu den stärksten Allergieauslösern und verursachen Schnupfen, Bindehautentzündungen, Bronchitis mit Husten, Atemnot und allergisches Asthma. Aufgrund des späten Blühbeginnes Ende Juli/Anfang August verlängert sich die Pollensaison in den September hinein. Die Zahl der Allergiker steigt kontinuierlich. Bereits 35 % der Allergiker reagieren auf Ambrosiapollen. Die volkswirtschaftlichen Kosten durch Behandlungen werden in der Steiermark auf mehr als 8 Mio. Euro geschätzt.
Wegen der schwierigen Bekämpfung und der Ertragseinbußen in bestimmten Ackerkulturen stellt die Ambrosie auch ein Problemunkraut dar.
Eine Pflanze produziert zwischen 70 Millionen und 1 Milliarde Pollen, die mehrere 100 km weit fliegen können. Die 2 bis 4 mm kleinen Samen (Nüsschen) können bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig bleiben, benötigen aber offene Bodenflächen. Eine Pflanze bringt bis zu 3000 Samen hervor.
Wie erkenne ich die Ambrosie?
Bekämpfungsmöglichkeiten - Gartenbereich, Einzelpflanzen, kleine Bestände:
Vorbeugung:
Bekämpfungsaufruf 2010:
Aufgrund der von der Ambrosie ausgehenden Gesundheitsgefährdung von Menschen und der Gefährdung von landwirtschaftlichen Kulturen ist es auch weiterhin und verstärkt notwendig, vorhandene Einzelpflanzen und Bestände weitestgehend zu entfernen und die Ausbreitung der Pflanze zu verhindern. Von Seiten der Straßenverwaltung des Landes und der Landwirtschaftskammer werden die erforderlichen Veranlassungen für die Bereiche Straßen und Landwirtschaft getroffen.
Für die übrigen Bereiche wie z.B. Wegränder, Ruderalflächen (Erd- und Schutthalden, Baugebiete, Mülldeponien), Schottergruben, Industriegelände, öffentliche (Grün)flächen, Hausgärten und Vogelfutterplätze ist zur erfolgreichen Bekämpfung unbedingt die Mithilfe der Gemeinden und der Bevölkerung notwendig!
Es wird daher auch dazu um Unterstützung gebeten.
Juni 2010